Klage, Urteil, Klimaschutz!

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Klimaschutz ist Menschenrecht. Weltweit lassen Urteile auch von höchsten Gerichten aufhorchen. Die Spielräume, nichts gegen die Erderwärmung zu tun, schrumpfen rapide.

Der Anstieg der Durchschnittstemperatur auf der Erde soll auf maximal 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden. So steht es im Pariser Klimaschutzabkommen. Eigentlich ist das völkerrechtlich bindend.

Doch noch immer ist der Druck der Vertreter ölbasierter Industrien übermächtig. Umweltorganisationen und besorgte Bürger ziehen immer häufiger vor die Gerichte. "Es existiert die große Befürchtung, wenn wir jetzt nichts unternehmen, dass die Klimakatastrophe so durchschlägt, dass wir in einigen Jahrzehnten Zustände ähnlich denen in einer Ökodiktatur haben", sagt Prof. Felix Ekardt, Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig. 

Ekardt war der Initiator mehrerer Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das seiner Meinung nach zu lasche Klimaschutzgesetz der Bundesregierung. Die Karlsruher Richter gaben ihm und den anderen Klägern teilweise recht und stellten fest, dass der Umweltschutz als Staatsziel langfristige Maßnahmen erfordere. Der Staat muss also handeln. Der Klimaschutz und auch immer mehr andere Umweltvergehen landen vor den Richtern - und das weltweit: Ähnliche Urteile gibt es in den Niederlanden, in Frankreich oder Neuseeland.


Informationen
  • Sender: ZDF – planet e
  • Herstellungsjahr: 2021


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